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Neue Regeln sollen Ärzte bei Wirtschaftlichkeits­prüfung entlasten

Verfasst: 1. Feb 2023, 21:09
von Kolibri
ÄB, 12. Januar 2023

Neue Regeln sollen Ärzte bei Wirtschaftlichkeits­prüfung entlasten

Ersparnisse der Krankenkassen durch Rabattverträge sollen künftig bereits in der Verord­nungsstatis­tik des Arztes angezeigt und berücksichtigt werden. Darauf hat die Kassenärztliche Bundes­vereinigung (KBV) hingewiesen. Demnach haben KBV und GKV-Spitzenverband die Rahmenvorgaben für die Wirtschaftlich­keitsprüfung ärzt­lich verordneter Leistungen zu Jahresbeginn angepasst.

Auf Basis der Verord­nungsstatis­tik wird geprüft, ob das Verord­nungsvolumen eines Arztes den Grenzwert des jeweiligen Prüfverfahrens übersteigt und eine Auffälligkeitsprü­fung erfolgt. Die regionalen Vertragspartner müssen nun noch ihre Ver­einbarungen anpassen.

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