Medizinalcannabis darf noch bis Ende April auf BtM-Rezepten verordnet werden
Verfasst: 2. Mai 2024, 01:47
ÄB, 5. April 2024
Medizinalcannabis darf noch bis Ende April auf BtM-Rezepten verordnet werden
Ärzte können medizinisches Cannabis nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) noch bis Ende des Monats über Betäubungsmittelrezepte verordnen, obwohl es rechtlich bereits seit dem 1. April kein Betäubungsmittel (BtM) mehr ist. Grund ist das kurzfristige Inkrafttreten des Cannabisgesetzes.
Die ungewöhnlich kurze Frist zwischen der finalen Debatte des Gesetzes im Bundesrat am 22. März und seinem Inkrafttreten am 1. April hat bei der Verordnung von medizinischem Cannabis und Dronabinol für eine technisch-regulatorische Lücke gesorgt.
https://170770.seu1.cleverreach.com/c/4 ... 775abc5d76
Medizinalcannabis darf noch bis Ende April auf BtM-Rezepten verordnet werden
Ärzte können medizinisches Cannabis nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) noch bis Ende des Monats über Betäubungsmittelrezepte verordnen, obwohl es rechtlich bereits seit dem 1. April kein Betäubungsmittel (BtM) mehr ist. Grund ist das kurzfristige Inkrafttreten des Cannabisgesetzes.
Die ungewöhnlich kurze Frist zwischen der finalen Debatte des Gesetzes im Bundesrat am 22. März und seinem Inkrafttreten am 1. April hat bei der Verordnung von medizinischem Cannabis und Dronabinol für eine technisch-regulatorische Lücke gesorgt.
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